Die Regeln und Verfahren sind das Hauptgesellschaftsdokument des Unternehmens VILAVI, das die Beziehungen zwischen dem Unternehmen VILAVI und einem Vertreter sowie die Unternehmenstätigkeit eines Vertreters im Rahmen seiner Vertretungsvereinbarung mit dem Unternehmen VILAVI regelt.
Die Einhaltung dieser Regeln und Verfahren ist für alle Vertreter des Unternehmens verbindlich und entscheidend für die erfolgreiche und konfliktfreie Zusammenarbeit aller Partner innerhalb des VILAVI-Systems.
1. ETHISCHE VERHALTENSVORSCHRIFTEN FÜR VERTRETER
1.1. Ein Vertreter verpflichtet sich für den guten Ruf des Unternehmens zu sorgen und dabei besondere ethische Grundsätze einzuhalten, die darauf abzielen, die Effizienz des Unternehmens und jedes Vertreters zu steigern.
1.2. Ein Vertreter verpflichtet sich zur Erfüllung aller Punkte einer Vertretungsvereinbarung und der Regeln und Verfahren des Unternehmens VILAVI.
1.3. Ein Vertreter verpflichtet sich zur Erfüllung der Pflichten eines Sponsors, indem er sein Vertreternetzwerk ausbildet und unterstützt. Er verpflichtet sich zur Respektierung der Beziehungen zwischen den Vertretern, indem er sich an die Mannschafts-, Unterstützungs- und Gemeinschaftshilfeprinzipien hält.
1.4. Ein Vertreter soll die Informationen über die von dem Unternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen, die in offiziellen Publikationen dargelegt werden, nicht verdrehen.
1.5. Ein Vertreter kann die vom Unternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen nur aufgrund der Regeln und Verfahren bewerben.
1.6. Ein Vertreter verpflichtet sich zur Erfüllung der Gesetze der Region, in der er seine Tätigkeit führt.
2. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN
2.1. Das Unternehmen VILAVI ist ein Netzwerkunternehmen für Direktverkauf. Es:
2.2. Der Vertreter des Unternehmens VILAVI ist ein Partner des Unternehmens, der mit ihm eine Vertretungsvereinbarung gemäß Abs. 3 dieser Regeln und Verfahren abgeschlossen hat. Das ist ein unabhängiger Unternehmer, der sein eigenes Geschäft nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens VILAVI entwickelt, indem er VILAVI-Produkte verkauft und neue Partner zum Geschäft mit VILAVI bringt.
2.2.1. Durch den Abschluss einer Vertretungsvereinbarung mit dem Unternehmen VILAVI verpflichtet sich ein Vertreter zur Einhaltung aller Regeln und stimmt allen Verfahren des Unternehmens zu.
3. VERTRETUNGSVEREINBARUNG
3.1. Jeder geschäftsfähige Bürger Russlands oder eines anderen Staates, der älter als 14 Jahre ist, kann ein Vertreter des Unternehmens VILAVI werden. Um ein Vertreter zu werden, ist es notwendig, eine Vertretungsvereinbarung abzuschließen (sich auf der offiziellen Website des Unternehmens www.vilavi.com zu registrieren).
3.1.1. Um eine Vertretungsvereinbarung abzuschließen, sollen Minderjährige (im Alter von 14 bis 18 Jahren) eines der folgenden zusätzlichen Dokumente gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorlegen:
3.2. Die Vertretungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und einem Vertreter, der die Positionen der Parteien bestimmt. Die Vertretungsvereinbarung ist auf der Website www.vilavi.com veröffentlicht und ist ein öffentliches Angebot. Die Annahme des Angebots (Unterzeichnung der Vertretungsvereinbarung) ist die Anmeldung auf der offiziellen Website des Unternehmens www.vilavi.com gemäß dem im Abs. 10.2 dieser Regeln und Verfahren beschriebenen Verfahren.
3.2.1. Bei der Annahme des Angebots «Vertretungsvereinbarung» erteilt der Vertreter an das Unternehmen und die von ihm autorisierten Personen seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Annahme der Bestimmungen der «Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten», die auf der Website des Unternehmens www.vilavi.com veröffentlicht ist und ein Bestandteil der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens ist.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vertreter des Unternehmens und umfasst das Erheben, das Erfassen, das Ordnen, die Speicherung, die Aufbewahrung, das Klären (die Anpassung, Veränderung), das Auslesen, die Verwendung (einschließlich zum Senden von Nachrichten über Telekommunikationsnetze, einschließlich Senden von SMS-Nachrichten und E-Mails), die Depersonalisierung, die Sperrung, die Übermittlung an Dritte, das Löschen, die Vernichtung personenbezogener Daten.
3.3. Nach der Unterzeichnung einer Vertretungsvereinbarung (der Annahme des Angebots durch Registrierung auf der Website www.vilavi.com) erhält ein Vertreter:
3.4. Um ein amtierender Vertreter zu werden und Anspruch auf die Zahlung von Bonussen und Belohnungen zu haben, die durch den VILAVI-Marketingplan vorgesehen sind, muss der Vertreter einen Startkauf zu tätigen. Der Startkauf kann beliebige Produkte aus dem Katalog des Unternehmens umfassen. Dafür muss man zu «Shop» gehen, die erforderliche Warenmenge in den Warenkorb legen und den ersten Kauf tätigen.
3.5. Beim Unternehmen VILAVI ist es möglich, zwei Typen von Vertretungsvereinbarungen abzuschließen: Einzel- oder Familienvereinbarung.
3.5.1. Eine Einzelvereinbarung wird zwischen dem Unternehmen und einem Vertreter abgeschlossen.
3.5.2. Eine Familienvereinbarung wird zwischen dem Unternehmen und den Ehepartnern, die standesamtlich verheiratet sind, abgeschlossen. Um eine Familienvereinbarung abzuschließen, wird zuerst einer der Ehepartner als Vertreter registriert, und dann werden die Daten des anderen Ehepartners in das bereits registrierte Profil eingegeben (für Vereinbarungen, die nach 15.12.2017 abgeschlossen wurden).
3.6. Wenn einer der Ehepartner bereits ein VILAVI-Vertreter ist, kann der andere Ehepartner ins Geschäft mit VILAVI mit einer der folgenden Methoden eintreten:
3.7. Die Registrierung der Einzelvereinbarungen von Ehepartnern unter verschiedenen Sponsoren beim Eintritt in das Geschäft ist unzulässig. Im Falle der Auffindung solcher Vereinbarungen gelten die Verfahren, die im Abs. 10.3. dieser Regeln und Verfahren vorgesehen sind. Die Ausnahme ist nur der Fall, wenn bereits amtierende Vertreter die Ehe schließen (Abs. 3.8. dieser Regeln und Verfahren).
3.8. Im Falle der Eheschließung von zwei amtierenden Vertretern können sie eine von zwei Optionen für ihre weitere Tätigkeit in VILAVI wählen:
3.9. Im Falle der Scheidung der Ehe zwischen den Vertretern, die Teilnehmer einer Familienvereinbarung sind, oder wenn einer der Ehepartner die Beziehung mit VILAVI beenden möchte, wird die Familienvereinbarung auf folgende Weise gekündigt:
3.10. Im Falle des Todes eines Vertreters können seine Rechte aus der Vertretungsvereinbarung an die Erben der ersten Ordnung nach vorheriger Abstimmung mit dem Unternehmen gemäß dem Verfahren, das im Abs. 10.4.5 dieser Regeln und Verfahren vorgesehenen ist, übertragen werden.
3.11. Ein Vertreter kann seine Rechte aus der Vertretungsvereinbarung an eine andere Person, die kein Vertreter des Unternehmens VILAVI ist, nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens gemäß dem im Abs. 10.4.4 vorgesehenen Verfahren übertragen. Das Unternehmen hat das Recht, jede Art von Verkauf oder Übertragung des Rechts auf eine Vertretungsvereinbarung zu verweigern.
3.12. Die Übertragung der Rechte aus einer Vertretungsvereinbarung an eine andere Person, die bereits ein amtierender Vertreter des Unternehmens VILAVI ist, ist nicht zulässig.
3.13. Eine natürliche Person kann nur eine Vertretungsvereinbarung mit VILAVI abschließen. Jede Form der direkten und indirekten Kontrolle über mehr als eine Vertretungsvereinbarung ist verboten:
Bei der Entdeckung solcher Tatsachen werden die im Abs. 10.5 dieser Regeln und Verfahren vorgesehenen Verfahren verwendet.
3.14. Ein Übergang zu einem anderen Sponsor bei einer gültigen Vertretungsvereinbarung ist nicht möglich.
3.15. Ein Vertreter kann eine neue Vertretungsvereinbarung unter einem anderen Sponsor nur dann abschließen, wenn seine aktuelle Vertretungsvereinbarung ihre Gültigkeit verloren hat:
3.16. Das Unternehmen wird immer als Besitzer der Vertretungsvereinbarung die Person betrachten, die die wesentliche Arbeit für den Aufbau und die Ausbildung der Organisation ausführt und sich aktiv an der Entwicklung des Unternehmens beteiligt.
4. RECHTE UND PFLICHTEN DES UNTERNEHMENS
4.1. Beim Abschluss einer Vertretungsvereinbarung hat das Unternehmen VILAVI das Recht:
4.1.1. Die Vermarktungsstrategie der Entwicklung des Unternehmens zu bestimmen.
4.1.2. Ergänzungen, Änderungen und Verfeinerungen im VILAVI-Marketingplan vorzunehmen.
4.1.3. Alle Dokumente, die die Tätigkeit des Unternehmens und von Vertretern regeln, einschließlich dieser Regeln und Verfahren, zu ergänzen, zu ändern und zu verfeinern.
4.1.4. Preise für seine Produkte festzulegen, die Preispolitik selbst zu ändern.
4.1.5. Neue Produkte nach eigenem Ermessen zu entwickeln, zu produzieren und zu vermarkten.
4.1.6. Vertretungsvereinbarungen zu stornieren und andere Sanktionen gegen Vertreter, die die Bestimmungen von Vertretungsvereinbarungen und dieser Regeln und Verfahren verletzen, sowie in anderen durch diese Regeln und Verfahren festgelegten Fällen anzuwenden.
4.1.7. Mitglieder des Führungsrates des Unternehmens gemäß der Verordnung über Führungsrat (Abs. 11 dieser Regeln und Vorfahren) zu bestellen und zu bestätigen.
4.2. Mit dem Abschluss einer Vertretungsvereinbarung verpflichtet sich das Unternehmen VILAVI:
4.2.1. Voraussetzungen für die Entwicklung des Geschäftes mit VILAVI von Vertretern im Rahmen einer Vertretungsvereinbarung zu schaffen, und zwar:
4.3. Das Unternehmen legt das Geschäftsgeheimnisregime für alle Informationen fest, die auf den Ressourcen des Unternehmens veröffentlicht sind, die aufgrund ihrer Unbekanntheit für Dritte einen tatsächlichen oder potenziellen kommerziellen Wert haben. Das Unternehmen hat das Recht, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um solche Informationen gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation zu schützen.
4.4. Das Unternehmen legt die Datenschutzrichtlinie für personenbezogene Daten in Bezug auf alle Informationen über die personenbezogenen Daten der Vertreter fest, die auf den Ressourcen des Unternehmens veröffentlicht werden. Der Text der Datenschutzrichtlinie für personenbezogene Daten und der Datenschutzbestimmungen befindet sich auf der Website des Unternehmens www.vilavi.com.
5. RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRETER
5.1. Ein Vertreter verpflichtet sich, die ethischen Normen, Regeln und Verfahren, alle Punkte der Vertretungsvereinbarung einzuhalten. Das Unternehmen toleriert kein unethisches Verhalten und führt im Falle eines solchen Verhaltens eine eigene interne Untersuchung durch (Das Unternehmen hat das Recht, alle verfügbaren Kommunikationskanäle (soziale Netzwerke, Messenger) sowie andere Beweise zu verwenden, die das unethische Verhalten des Vertreters bestätigen). Dabei hat das Unternehmen das Recht, die Quellen der erhaltenen Informationen nicht offenzulegen.
Als unethisch kann jede Verletzung der vorstehenden Bestimmungen anerkannt werden, sowie die Aktionen eines Vertreters, die den Ruf des Unternehmens moralisch oder materiell schädigen oder Verluste verursachen können.
5.2. Bei der Ausübung seiner Tätigkeit trägt ein Vertreter volle finanzielle und berufliche Verantwortung und ist ein gutgläubiger Steuerzahler. Alle notwendigen Steuern, einschließlich der Steuern, die sich aus der Ausführung der Vertretungsvereinbarung ergeben, werden vom Vertreter selbst gezahlt.
5.3. Ein Vertreter als unabhängiger Partner ist kein Agent oder Angestellter und hat keinen Anspruch auf Abfindung oder ähnliche Zahlungen. Das Unternehmen bestätigt die Einnahmen eines Vertreters bei der Beantragung von Mikrofinanzdarlehen und -krediten nicht und stellt die entsprechenden Belege nicht aus.
5.4. Ein Vertreter verpflichtet sich, keine Tätigkeit auszuüben, die mit seinen Tätigkeiten im Unternehmen VILAVI konkurriert. Insbesondere:
5.4.1. Der Abschluss eines Vertrags oder einer Vertretungsvereinbarung mit einer anderen Direktvertriebsfirma mit jeder Form der direkten oder indirekten Kontrolle durch einen Vertreter (nämlich die Promotion dieser Firma, die Verbreitung von Informationen über seine Teilnahme an dieser Firma, der Verkauf seiner Produkte) kann zur Aussetzung der Vertretungsvereinbarung mit dem Unternehmen VILAVI für einen Zeitraum von bis zu einem Monat mit der weiteren Entfernung des Vertrags führen.
5.4.2. Die Geschäftsentwicklung in einer anderen Direktvertriebsfirma kann zur Aussetzung der Vertretungsvereinbarung für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten mit der weiteren Entfernung des Vertrags führen.
Ein Direktvertriebsunternehmen im Sinne der oben genannten Punkte ist jedes Unternehmen, das seine Produkte (physische, elektronische, Dienstleistungen, Investitionen usw.) über Netzwerkmarketing vertreibt und über einen Marketingplan oder Werbeprogramm mit Niveau mehr als 1 verfügt.
5.4.3. Das Anbieten der Produkte des Unternehmens VILAVI an einen Kunden eines anderen Vertreters, das ohne Zustimmung dieses Vertreters gemacht wurde, kann zur Aussetzung der Vertretungsvereinbarung des ersten Vertreters für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten führen.
5.4.4. Der Übergang eines Mitglieds einer Familienvereinbarung zu einer anderen Direktvertriebsfirma innerhalb von 6 Monaten nach der Entfernung kann zur Aussetzung der Vertretungsvereinbarung des verbleibenden Mitglieds der Familienvereinbarung führen. Das Unternehmen setzt diese Vertretungsvereinbarung für den Zeitraum von bis zu einem Monat mit der weiteren Entfernung des Vertrags aus (Ausnahme ist die offizielle Ehescheidung).
5.4.5. Wenn eines der Mitglieder eines Freiform-Familienvertrags (vor dem 01.12.2017) innerhalb von 6 Monaten nach der Entfernung zu einer anderen Direktvertriebsfirma übergeht, kann dies zur Aussetzung der Vertretungsvereinbarung des verbleibenden Mitglieds des Familienvertrags ohne Aufklärung der Umstände führen. Das Unternehmen setzt die Gültigkeit der Vertretungsvereinbarung für einen Zeitraum bis zu einem Monat mit der weiteren Entfernung des Vertrags aus. Weitere Ausübung der Tätigkeit ist in diesem Fall nach 6 Monaten ab dem Datum der Vertragsentfernung möglich.
5.5. Ein Vertreter verpflichtet sich an das Geschäftsgeheimnisregime für alle Informationen halten, die auf den Ressourcen des Unternehmens veröffentlicht sind, die aufgrund ihrer Unbekanntheit für Dritte einen tatsächlichen oder potenziellen kommerziellen Wert haben. Für die Verletzung des Geschäftsgeheimnisregimes ist der Vertreter gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation verantwortlich.
6. REGELN FÜR DEN AUFBAU EINES NETZWERKS
6.1. Beziehungen zwischen einem Sponsor und einem Vertreter
6.1.1. Ein Vertreter zieht eine Person zu seiner persönlichen Gruppe heran und wird zu ihrem Sponsor.
6.1.2. Ein Sponsor verpflichtet sich:
6.1.3. Ein Sponsor ist nicht berechtigt:
Bei Verletzung dieser Bestimmung gelten die im Abs. 10.5 dieser Regeln und Verfahren vorgesehenen Verfahren.
6.2. Vertretungsvereinbarungen:
6.2.1. Beamte und Mitarbeiter des Unternehmens VILAVI können nicht seine Vertreter sein, am Aufbau eines Netzwerks teilnehmen und die Produkte des Unternehmens vertreiben. Sie dürfen auch keine Vertreter anderer Direktvertriebsunternehmen sein.
6.2.2. Die Unterzeichnung einer neuen Vertretungsvereinbarung mit dem Wechsel eines Sponsors und dem Übergang in seine persönliche Gruppe ist unmöglich. Ein Vertreter hat das Recht, Partnerschaften mit übergeordneten Sponsoren aufzubauen, ohne seinen formalen Sponsor zu ändern, der ihn zum Geschäft eingeladen hat.
6.3. Die Beziehung «Sponsor - Vertreter» ist eine Grundlage für die Netzwerkstabilität. Ein Vertreter hat keinen Anspruch auf den Zugriff auf das Benutzerkonto eines anderen Vertreters, ein Passwort und einen persönlichen Referral-Link einer anderen Person - all dies sind Zeichen unehrlicher und manipulativer Arbeit.
Das Unternehmen erlaubt keine Fälle unkontrollierter Übergänge von einem Sponsor zu einem anderen. Ein Vertreter hat kein Recht, zum Übergang in eine andere Struktur aufzufordern.
6.3.1. Ein Sponsorenwechsel bei Übergang zu einer anderen Struktur ist nicht möglich. Das Wohnen in verschiedenen Städten, mangelnde direkte Kommunikation mit einem übergeordneten Sponsor sowie Schwierigkeiten in den Beziehungen sind keine vernünftigen Gründe für einen Übergang in eine andere Struktur.
6.3.2. Wenn Doppelvereinbarungen festgestellt werden (Fälle von Neuregistrierungen in eine andere Struktur), handelt das Unternehmen stillschweigend im Rahmen der folgenden Algorithmen.
ALGORITHMUS 1
Nicht aktivierter und aktivierter Vertrag.
Wenn das Unternehmen doppelte Verträge findet, wird der spätere gekündigt. Wenn das erste Benutzerkonto aktiviert wurde, werden die Volumina des aktuellen Zeitraums (falls vorhanden) auf die erste Vereinbarung übertragen.
Wenn das Unternehmen einen Vertrag (registriert für einen Bruder, seine Mutter, einen Freund, einen Bekannten usw.) entdeckt, unter dem ein Vertreter selbst arbeitet, wird er auf den ersten Vertrag zusammen mit dem Volumen des aktuellen Zeitraums übertragen.
Wichtig! Wenn ein Vertreter als Ergebnis der Arbeit im Rahmen des zweiten Vertrags eine Struktur hat, wird diese NICHT auf den ersten Vertrag übertragen.
ALGORITHMUS 2
Doppelvertrag oder Strohvertrag
Situation1. Ein Vertreter verheimlichte, dass er bereits einen Vertrag hatte und registrierte einen Doppelvertrag. Dabei wurde bereits mindestens einer der doppelten Verträge aktiviert.
Situation 2. Ein Vertreter wartet auf das Ende der Aktivität / des Moratoriums für den ersten Vertrag. Gleichzeitig erstellt er einen Strohvertrag in einer anderen Struktur (er hat einen Bruder, einen Freund, seine Mutter, einen Bekannten registriert) und arbeitet tatsächlich selbst darunter. Dies ist offensichtlich und bewiesen.
In diesen Situationen gelten die folgenden Regeln.
Situation 1. Der Doppel- oder Strohvertrag wird gekündigt. Die Volumina des aktuellen Zeitraums (falls vorhanden) werden auf die erste Vereinbarung übertragen.
Situation 2. Ein für einen Verwandten oder Freund registrierter Vertrag wird auf den ersten Vertrag zusammen mit dem Volumen des laufenden Monats übertragen. Der erste Vertrag bleibt in Kraft.
Wichtig! Wenn ein Vertreter als Ergebnis der Arbeit im Rahmen des zweiten Vertrags eine Struktur hat, unterliegt sie NICHT der Übertragung.
Wenn der zweite Vertrag während der Gültigkeitsdauer des ersten erstellt wurde und zum Zeitpunkt der Erkennung des Duplikats der erste Vertrag aufgrund von Inaktivität bereits gelöscht wurde, wird der spätere Vertrag auf die erste Struktur übertragen. Wenn ein Vertreter aufgrund der Arbeit im Rahmen des zweiten Vertrags eine Struktur hat, unterliegt sie NICHT der Übertragung.
Unabhängig von der Qualifikation hat ein Vertreter, der gegen die Regel verstoßen hat, das Recht, einen neuen Vertrag nur ein Jahr nach Entdeckung von Duplikaten zu registrieren.
ALGORITHMUS 3
Agitation und Teilnahme an der Neuregistrierung
Wenn ein Sponsor - entgegen den Regeln und Verfahren des Unternehmens - einen Vertreter selbst auffordert, sich bei seiner Struktur erneut zu registrieren, vorschlägt, ein Duplikat zu erstellen, einen Verwandten offiziell zu registrieren usw., gelten diese Aktionen als Agitation, als Aufruf zur Neuregistrierung.
Wenn ein Sponsor weiß, dass er einen amtierenden Vertreter einer anderen Struktur in seine Struktur registriert, gilt diese Aktion als Teilnahme an der Neuregistrierung.
Wenn die Fakten der Agitation oder der Teilnahme an der Neuregistrierung bestätigt werden, handelt das Unternehmen in Bezug auf den Vertreter gemäß dem folgenden Algorithmus:
Wenn der Vertreter aufgrund der Arbeit im Rahmen des zweiten Vertrags eine Struktur hat, unterliegt sie NICHT der Übertragung.
Was kann ein Beweis für eine Neuregistrierung und eine Agitation für die Neuregistrierung sein?
Screenshots, eine Kopie der Korrespondenz, Audio-Nachrichten, Bezahlung von Bestellungen eines Strohvertrags mit eigener Karte, Platzieren eigener Kontakte und Referral-Links auf dem Benutzerkonto einer anderen Person (Strohbenutzerkonto).
Systematische Auffindung von Doppelverträgen in der Struktur desselben Sponsors, von denen er immer «nichts weiß».
Ein Vertreter kann eine neue Vereinbarung unter einem anderen Sponsor abschließen, falls seine aktuelle Vereinbarung gemäß Abs. 3.15 der Regeln und Verfahren des Unternehmens nicht mehr in Kraft ist.
6.3.3 Verwandte können Verträge in unterschiedlichen Strukturen haben. Bei der Registrierung eines Verwandten (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Tochter, Sohn) in einer anderen Struktur und der parallelen Beendigung des Umsatzes (persönliches Volumen) im Rahmen eines zuvor registrierten Vertrags behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Registrierung eines Verwandten als Möglichkeit zur Neuregistrierung in einer anderen Struktur zu betrachten und gemäß Abs. 6.3.2. zu handeln.
6.3.4. Ein Wechsel eines Mentors ist möglich, wenn bei der Registrierung gemachte Fehler korrigiert werden (die Registrierung erfolgte zufällig, aus Unwissenheit usw.). Zu diesem Zweck muss das Unternehmen während der Startphase kontaktiert werden, indem eine schriftliche Anfrage über die offiziellen Kommunikationskanäle gesendet wird.
Nachrichten müssen von dem Sponsor gesendet werden, unter dem die Registrierung vorgenommen wurde, und von dem Vertreter, der fälschlicherweise registriert wurde. Die Volumina des laufenden Monats werden übertragen.
7. PROMOTION UND VERKÄUFE
7.1. Verkäufe
7.1.1. Das Unternehmen VILAVI hat eine einheitliche Preisliste für alle Produkte. Alle Vertreter des Unternehmens - unabhängig von ihrem Rang und ihrer Qualifikation - erwerben Produkte zu einem Preis und haben keine Preisvorteile.
7.1.2. Ein Vertreter ist nicht berechtigt, Produkte zu Preisen an Kunden zu verkaufen, die unter den von dem Unternehmen festgelegten Preisen liegen. Im Falle des Dumpings hat das Unternehmen das Recht, Maßnahmen gegenüber einem Vertreter gemäß Art. 10.5 dieser Regeln und Verfahren bis zur Aufhebung der Vertretervereinbarung zu ergreifen.
7.1.3. Ein Vertreter kauft Produkte bei dem Unternehmen und verkauft sie an einen Endverbraucher. Ein Vertreter darf die Produkte an einen anderen Vertreter oder Kunden eines anderen Vertreters ohne dessen Wissen und Willen nicht verkaufen.
7.1.4. Da die Beziehungen zwischen dem Unternehmen und einem Vertreter partnerschaftlich und das Unternehmen dem Vertreter Bonusse und Belohnungen für die Promotion von Produkten zahlt sind, werden die Kosten für die Bereitstellung von Drittleistungen (Lieferung, Finanztransaktionen usw.) dem Vertreter auferlegt.
7.2. Werbung
7.2.1. Ein Vertreter verpflichtet sich, seinem Kunden nur die wahrheitsgemäßen und vollständigen Informationen über das Produkt zur Verfügung zu stellen. Ein Vertreter ist nicht berechtigt, den Kunden irrezuführen und die in den offiziellen Dokumenten und Publikationen des Unternehmens vorgelegten Produktinformationen zu verdrehen.
7.2.2. Ein Vertreter ist nicht berechtigt, die von VILAVI gehaltenen Namen, Embleme, Markenzeichen und anderen Symbole ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens zu verwenden. Darüber hinaus kann ein Vertreter keine Änderungen an den Informationen auf den Verpackungen der Produkte des Unternehmens, an den Werbematerialien oder an den Markenzeichen vornehmen.
7.2.3. Jegliche Vervielfältigung von gedruckten Informationen, Audio- und Videoprodukten für die kommerzielle Nutzung ohne offizielle Genehmigung des Unternehmens ist verboten.
7.2.4. Ein Vertreter darf keine eigenen Werbematerialien unter Verwendung von Markenzeichen, Logos, Emblemen, Namen und anderen Symbolen des Unternehmens ohne seine Erlaubnis erstellen.
7.2.5. Um persönliche Visitenkarten zu machen, muss ein Vertreter die Visitenkarten-Vorlagen verwenden, die in der Wissensdatenbank verfügbar sind.
7.2.6. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften ist das Unternehmen berechtigt, Maßnahmen gemäß Abs. 10.5 dieser Regeln und Verfahren zu ergreifen.
7.3. Promotion im Internet
7.3.1. Das Unternehmen VILAVI ist Eigentümer aller Informationen, die auf den offiziellen Websites www.vilavi.com, www.tayga8.com, shop.vilavi.com sowie in Unternehmensaccounts in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Der ganze Content, einschließlich Illustrationen, Fotos, Video- und Audioaufnahmen, Markenzeichen, Benennungen, Logos, Markensymbole, ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation geschützt.
7.3.2. Ein Vertreter verpflichtet sich, die auf den offiziellen Websites und in den offiziellen Gruppen enthaltenen Informationen nicht zu verfälschen und nicht als seine eigenen weiterzugeben.
7.3.3. Einem Vertreter ist es untersagt, Websites zu erstellen, die die offiziellen Websites des Unternehmens duplizieren.
7.3.4. Dem Vertreter ist es untersagt, die Wörter VILAVI, Tayga8, Tayga, T8 als Namen oder Teil des Domainnamens der Website zu verwenden.
7.3.5. Durch die Promotion von VILAVI-Produkten und -Geschäft im Internet (auf der persönlichen Website, im Blog, in sozialen Netzwerken) hat ein Vertreter das Recht:
7.4. Um den Ruf des Unternehmens VILAVI und der Marke TAYGA8 in sozialen Netzwerken zu schützen, verpflichten sich Vertreter, sich an die Reputationspolitik des Unternehmens zu halten.
8. BELOHNUNGEN FÜR VERTRETER
8.1. Die Vertreter erhalten Bonusse und Belohnungen gemäß dem Marketingplan «VILAVI».
8.2. Die Belohnungen werden nach Abschluss eines Abrechnungszeitraums gemäß dem Marketingplan «VILAVI» berechnet.
8.3. Die Überweisung einer Belohnung auf das Bankkonto eines Vertreters erfolgt in zwei Wochen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Bei Nichteinhaltung einer dieser Bedingungen bleibt die Belohnung auf dem Bonuskonto eines Vertreters.
9. DISZIPLIN UND BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT VON VERTRETERN
9.1. Ein Vertreter hat das Recht, seine Tätigkeit zu beenden, indem er das Unternehmen schriftlich gemäß Abs. 10.4.6 dieser Regeln und Verfahren benachrichtigt.
9.1.1. Durch die Beendigung seiner Tätigkeit verliert ein Vertreter alle Rechte, Vorteile und Privilegien, die mit der Tätigkeit des Unternehmens verbunden sind.
9.1.2. Um Missverständnisse zu vermeiden, muss der Vertreter, der seine Tätigkeit im Unternehmen beenden möchte, einen Antrag stellen und alle notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Besteuerung seiner Tätigkeit selbst durchführen.
9.1.3. Die Wiederherstellung einer Vertretungsvereinbarung, die durch einen persönlichen Antrag eines Vertreters storniert wurde, ist unmöglich.
9.1.4. In 6 Monaten nach der Stornierung einer Vertretungsvereinbarung auf Antrag eines Vertreters hat er das Recht, eine neue Vertretungsvereinbarung mit denselben persönlichen Daten zu schließen. Eine Übertragung des Ranges, der Qualifikation und der persönlichen Gruppe eines Vertreters von der vorherigen Vertretungsvereinbarung auf eine neue Vereinbarung ist unzulässig.
9.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine Vertretungsvereinbarung zu stornieren oder dieser Person das Recht zu entziehen, eine Vereinbarung mit dem Unternehmen zu unterzeichnen und zu einem anderen Vertreter des Unternehmens für die begrenzte oder unbegrenzte Zeit als Mitantragsteller in den folgenden Fällen beizutreten:
9.2.1. Bei der Registrierung einer neuen Vereinbarung hat ein Vertreter bereits eine unterzeichnete Vertretungsvereinbarung mit dem Unternehmen. In diesem Fall gelten die Verfahren, die im Abs. 10.3 dieser Regeln und Verfahren vorgesehen sind.
9.2.2. Bei der Registrierung einer neuen Vertretungsvereinbarung sind 6 Monate seit dem Verzicht auf eine vorherige Vereinbarung nicht vergangen.
9.2.3. Der Account wird gelöscht, wenn ein registrierter Vertreter keine Aktivität zeigt:
9.3. Im Falle der Nichteinhaltung der Regeln und Verfahren durch einen Vertreter behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine der im Abs. 10.5 vorgesehenen Einwirkungsmaßnahmen gegen ihn zu ergreifen, bis zur Stornierung der Vertretungsvereinbarung.
9.4. Im Falle der Stornierung (Kündigung) einer Vertretungsvereinbarung werden die auf dem Konto eines Vertreters befindlichen Bonusse dem Einkommen des Unternehmens abgebucht.
9.4.1. Sofern eine Vertretungsvereinbarung storniert wird, werden keine Bonusse ausgezahlt.
9.4.2. Die gesamte persönliche Gruppe geht in die erste Linie eines übergeordneten Sponsors, wobei die Position im binären Baum beibehalten wird.
10. VERFAHREN DES UNTERNEHMENS «VILAVI»
10.1. Offizielle Kommunikationskanäle
10.2. Anmeldung eines neuen Vertreters.
10.2.1. Ein neuer Vertreter kann sich auf der Website www.vilavi.com selbständig oder mithilfe seines Informationssponsors anmelden.
10.2.2. Ein neuer Vertreter und sein Sponsor tragen bei der Anmeldung die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragung der persönlichen Daten des neuen Vertreters in das System.
10.2.3. Um sich anzumelden, muss man «Benutzerkonto» in der oberen rechten Ecke der Website www.vilavi.com klicken und im folgenden Fenster «Anmeldung» wählen. Dann muss man die folgenden Daten angeben:
10.2.4. Nach der Eintragung und der Überprüfung der personenbezogenen Daten muss ein Benutzer die Regeln und Verfahren des Unternehmen VILAVI, die Bestimmungen einer Vertretungsvereinbarung, die Datenschutzrichtlinie, die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten lesen sowie das Feld «Ich habe das gelesen und bin damit einverstanden» markieren.
10.2.5. Die Kontrollnummer in das Captcha-Feld eingeben und auf die Taste «Anmelden» klicken.
10.2.6. Durch Klicken auf die Taste «Anmelden» akzeptiert ein Benutzer die Bedingungen der Vertretungsvereinbarung. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Vereinbarung als unterzeichnet und der registrierte Benutzer wird zum Vertreter von VILAVI.
10.2.7. Die bei der Anmeldung erhaltene ID-Nummer und das durch einen Benutzer angegebene Passwort werden verwendet, um sich ins Benutzerkonto eines Vertreters einzuloggen.
Nach der Anmeldung muss ein Vertreter seine E-Mail und die bei der Anmeldung angegebene Telefonnummer bestätigen. Um das zu tun, muss man sich ins Benutzerkonto einloggen und zum Abschnitt «Profil» gehen.
10.2.8. Um eine Familienvereinbarung abzuschließen, muss man eine schriftliche Anfrage an den Kundendienst des Unternehmens senden.
10.2.9. Für alle vorgesehenen Bonusse und Belohnungen sowie für alle finanziellen Transaktionen im Rahmen der Tätigkeiten als ein registrierter Vertreter von VILAVI ist die Anmeldung und Verifizierung im Advanced Cash-Zahlungssystems auf der Website advcash.com gemäß den von diesem Zahlungssystem festgelegten Regeln erforderlich.
Für Bürger der Russischen Föderation ist außerdem eine Registrierung als Selbstständiger oder Einzelunternehmer erforderlich (beim Abheben einer Belohnung über 30.000 Rubel).
10.3. Die zweite Vertretungsvereinbarung (Doppelregistrierung, Neuregistrierung)
10.3.1. Wenn sich ein Vertreter fälschlicherweise unter seiner ersten Vereinbarung oder unter demselben Sponsor angemeldet hat, muss er:
10.3.2. Wenn beim Vorhandensein einer gültigen Vertretungsvereinbarung hat sich ein Vertreter bei einem anderen Sponsor angemeldet und einen Startkauf getätigt (aktiviert wurde):
10.3.3. Wenn sich ein Vertreter erneut unter einem anderen Sponsor registriert hat, aber keinen Startkauf getätigt hat (nicht aktiviert wurde):
10.4. Verfahren, die während der Tätigkeit von Vertretern im Unternehmen für die geltenden Vertretungsvereinbarungen gelten:
10.4.1. Vereinigung der Vertretungsvereinbarungen der Ehepartner, die unter einem Sponsor registriert sind, in eine Familienvereinbarung:
10.4.2. Vereinigung der Vertretungsvereinbarungen der Ehepartner, die unter verschiedenen Sponsoren registriert sind, in eine Familienvereinbarung:
10.4.3. Umsetzung einer Familienvereinbarung in eine individuelle Vertretungsvereinbarung bei der Ehescheidung, oder wenn einer der Ehepartner aus VILAVI-Geschäft austreten möchte:
10.4.4. Übertragung der Rechte im Rahmen einer gültigen Vertretungsvereinbarung an eine andere Person, die kein VILAVI-Vertreter ist:
10.4.5. Übertragung einer Vertretungsvereinbarung durch Erbschaft (Testament).
10.4.6. Stornierung einer Vertretungsvereinbarung auf Antrag eines Vertreters:
10.5 Verfahren, die angewendet werden, wenn die Bestimmungen einer Vertretungsvereinbarung oder dieser Regeln und Verfahren verletzt werden, sofern nicht anders vorgesehen ist.
10.5.1. Diese Verfahren gelten für Vertreter, die Bestimmungen einer Vertretungsvereinbarung, der Regeln und Verfahren verletzen, und zwar:
10.5.2. Bei der Identifizierung der oben genannten Verletzungen gelten gegen einen Vertreter die folgenden Maßnahmen:
10.5.3. Während der Aussetzung einer Vertretungsvereinbarung sind keine Handlungen mit dem Benutzerkonto des Vertreters möglich;
Im Falle der vorübergehenden Aussetzung einer Vertretungsvereinbarung behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Entscheidung über die Wiederaufnahme oder Stornierung der Vertretungsvereinbarung zu treffen;
10.5.4. Im Falle der Entscheidung über die Stornierung einer Vertretungsvereinbarung werden alle aufgelaufenen Bonusse auf dem internen Konto des Vertreters dem Einkommen des Unternehmens abgebucht, und die Auszahlung von nachfolgenden Bonussen erfolgt nicht;
10.5.5. Im Falle der Entscheidung über die Wiederaufnahme der Vertretungsvereinbarung kann der Vertreter seine Tätigkeit fortsetzen, ohne die angesammelten Bonusse und den erzielten Rang zu behalten;
Das Unternehmen kann die Wiederaufnahme der Vertretungsvereinbarung unter Beibehaltung der angesammelten Bonusse und des erzielten Ranges individuell in Betracht ziehen.
10.6. Stornierung von Bestellungen von Vertretern und Kunden:
10.6.1. Bei einer Rückerstattung für eine Bestellung aus dem vorherigen Abrechnungszeitraum:
10.7. Verfahren zum Eintritt in das Automobilprogramm «DRIVE CLUB VILAVI»
10.7.1. Um dem Programm beizutreten, muss man eine Qualifikation von 3 CARAT und höher schließen oder bestätigen und die angegebene Anzahl von Qualifikationszeiträumen gemäß dem Belohnungsplan VILAVI behalten.
10.7.2. Nach der Erfüllung der Bedingungen gemäß Abs. 10.7.1 dieser Regeln und Verfahren sendet ein Vertreter an das Unternehmen einen formfreien Antrag auf die Teilnahme am Automobilprogramm an die im Abs.10.1 dieser Regeln und Verfahren angegebene E-Mail-Adresse des Unternehmens.
10.7.3. Der Antrag wird von der Führung des Unternehmens geprüft. Bei der positiven Entscheidung übermittelt das Unternehmen dem Vertreter ein Paket von Dokumenten, die für die Teilnahme am Automobilprogramm erforderlich sind, einschließlich:
10.8. Übertragen eines Vertreters unter einen anderen Sponsor:
10.8.1. Die Partner des Unternehmens, die den Rang 3 Carat erreichen, haben das Recht, einen Partner von seiner ersten Linie, der die Qualifikation 1 Carat nicht erreicht hat, unter einen anderen Vertreter seiner Struktur auf jede Tiefe zu übertragen. Die Übertragung eines Vertreters ist nur einmal möglich.
10.8.2. Um einen Partner unter einen anderen Vertreter seiner Struktur zu übertragen, ist es notwendig, die Anfrage an das Unternehmen (gemäß Abs. 10.1) spätestens am 24. Tag des laufenden Monats sowie schriftliche Zustimmungen der beteiligten Personen (aktueller Sponsor, Vertreter, neuer Sponsor) zu senden.
10.8.3. Beschränkungen:
10.8.4. Für dieses Verfahren sind 3 Anträge erforderlich: von einem Vertreter, von seinem derzeitigen Sponsor (im Rang von 3 CARAT) und von seinem neuen Sponsor.
10.8.5. Die Anträge sollen von Hand geschrieben werden und sollen in jedem Fall unterzeichnet werden.
10.8.6. Die Vertreter können die Anträge persönlich in das Office des Unternehmens bringen oder eingescannte Kopien der Anträge an die in Abs. 10.1 dieser Regeln und Verfahren angegebene E-Mail-Adresse senden.
10.8.7. Fristen:
11. VERORDNUNG ÜBER DEN FÜHRUNGSRAT DES UNTERNEHMENS VILAVI
Der VILAVI-Führungsrat ist ein beratendes Organ, das aus Vertretern von VILAVI besteht und die Netzwerkentwicklungsstrategie gemeinsam mit der Führung des Unternehmens VILAVI leitet.
11.1. Ziele und Aufgaben des Führungsrats
11.1.1. Die Strategie- und Entwicklungstaktikbildung des Unternehmens.
11.1.2. Der Anstieg von Produktverkäufen und die Zunahme von Anzahl der Vertreter im Netzwerk.
11.1.3. Die Verfolgung der Einhaltung der Regeln und Verfahren, der Bestimmungen von Vertretungsvereinbarungen und der ethischen Normen des Unternehmens durch Vertreter (einschließlich Mitglieder des Führungsrats). Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Verstößen.
11.1.4. Aktive Teilnahme an der Organisation und Durchführung aller Veranstaltungen des Unternehmens auf regionaler und föderaler Ebene.
11.1.5. Organisation und Durchführung von Führungsausbildung – Vereine, Webinare, Geschäftsreisen usw.
11.2. Mitgliedsbedingungen für den Führungsrat
11.2.1. Der Führungsrat besteht aus Vertretern, die 12 aufeinanderfolgende Monate lang Qualifikationen von Sapphire und höher bestätigt haben.
11.2.2. Bei den Abstimmungen haben Mitglieder einer Familienvereinbarung nur eine Stimme für zwei.
11.2.3. Die Zusammensetzung des Führungsrats wird ständig ergänzt, wenn neue Kandidaten erscheinen, die die Hauptvoraussetzung für den Eintritt erfüllt haben.
11.2.4. Jeder Kandidat gibt eine schriftliche Zustimmung zur Mitgliedschaft im Führungsrat und stimmt dieser Bestimmung zu.
11.3. Rechte und Pflichten
11.3.1. Ein Mitglied des Führungsrates ist berechtigt:
11.3.2. Das Mitglied des Führungsrats ist verpflichtet:
11.3.3. Ein Mitglied des Führungsrats kann vom Rat ausgeschlossen werden, wenn diese Bestimmung nicht beachtet wird. Die Entscheidung über den Ausschluss wird durch die Abstimmung des Führungsrats getroffen und gilt als beschlossen, wenn mehr als 50 % der Mitglieder dafür gestimmt haben und sie von der Führung des Unternehmens genehmigt wurde.
11.3.4. Ein Vertreter, der wegen der Verletzung der Regeln aus dem Führungsrat ausgeschlossen wurde, hat das Recht, in einem Jahr in den Führungsrat zurückzukehren, wenn Kriterien und Bedingungen für den Beitritt zum Rat eingehalten werden.
11.3.5. Ein Vertreter, der den Führungsrat selbständig verlassen hat, hat das Recht, in einem Jahr in den Führungsrat zurückzukehren, wenn Kriterien und Bedingungen für den Beitritt zum Rat eingehalten werden.
11.3.6. Ein Mitglied des Führungsrats während seiner Amtszeit mindestens eine Sapphirqualifikation haben. Wenn ein Vertreter in einem der Monate die Bedingung der erforderlichen Qualifikation nicht erfüllt, muss diese Qualifikation im nächsten Abrechnungszeitraum bestätigt werden. Während des Jahres ist insgesamt nur ein Zeitraum zulässig, in dem der Vertreter die erforderlichen Qualifikationen nicht bestätigen kann. Falls dieses Kriterium verletzt wird, wird der Vertreter aus dem Führungsrat ausgeschlossen. Um wieder dem Führungsrat beizutreten, muss der Vertreter die Hauptbedingung erneut erfüllen - die Qualifikation von Sapphire und höher 12 aufeinanderfolgende Monate lang zu bestätigen.
11.3.7. Die Sitzung des Führungsrats findet einmal im Monat nach einer genehmigten Agenda statt. Die Agenda wird vom Vorsitzenden gebildet und bestätigt, der durch Abstimmung gewählt wird. Der Vertreter, der die meisten Stimmen erhält, wird zum Vorsitzenden gewählt.
11.3.8. Funktionen des Vorsitzenden:
11.3.9. Ein Mitglied des Führungsrats ist verpflichtet, an allen Sitzungen teilzunehmen. Es ist zulässig, drei Sitzungen pro Jahr zu verpassen. Ein Vertreter, der mehr als zwei Sitzungen hintereinander verpasst, wird vom Führungsrat ausgeschlossen.
11.3.10. Für den Fall, wenn destruktive Informationen von einem Mitglied des Führungsrats im Netzwerk an die Führer paralleler Zweige, unterhalb seiner ersten Linie oder in die erste Linie an die Partner mit niedrigerem Rang weitergegeben werden, wird der Vertreter vom Führungsrat ausgeschlossen.